FotoBox Konstanz Bodensee

AGB´s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

VERTRAGSPARTNER

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und
Fotograf Christoph Letzner
Vertreten durch Christoph Letzner
Adresse: Hochstraße 12 78476 Allensbach

Mitglied der Handwerkskammer Konstanz

Nachfolgend Anbieter genannt, der Vertrag zustande.

VERTRAGSGEGENSTAND

Durch diesen Vertrag wird der Verkauf von Dienstleistungen aus dem Bereich/den Bereichen Fotografie über den Online-Shop des Anbieters geregelt. Wegen der Details des jeweiligen Angebotes wird auf die Produktbeschreibung der Angebotsseite verwiesen.

VERTRAGSSCHLUSS

Der Vertrag kommt im elektronischen Geschäftsverkehr über das Shop-System oder über andere Fernkommunikationsmittel wie Telefon und E-Mail zustande. Dabei stellen die dargestellten Angebote eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Anbgebots durch die Kundenbestellung dar, das der Anbieter dann annehmen kann.

Der Bestellvorgang zum Vertragsschluss umfasst im Shop-System folgende Schritte:

  • Auswahl des Angebots in der gewünschten Spezifikation (Größe, Farbe, Anzahl)
  • Einlegen des Angebots in den Warenkorb
  • Betätigen des Buttons ‚bestellen‘
  • Eingabe der Rechnungs- und Lieferadresse
  • Auswahl der Bezahlmethode
  • Überprüfung und Bearbeitung der Bestellung und aller Eingaben
  • Betätigen des Buttons ‚kostenpflichtig bestellen‘
  • Bestätigungsmail, dass Bestellung eingegangen ist

Bestellungen können neben dem Shop-System auch über Fernkommunikationsmittel (Telefon/E-Mail) aufgegeben werden, wodurch der Bestellvorgang zum Vertragsschluss folgende Schritte umfasst:

  • Anruf bei der Bestellhotline / Übersendung der Bestellmail
  • Bestätigungsmail, dass Bestellung eingegangen ist

Mietbedingung

1 Mietgegenstand

Der Kunde erhält vom Vermieter gegen Unterzeichnung dieses Vertrages das oben bezeichnete Equipment ausgehändigt.

2 Mietzweck

Dem Kunden wird das oben genannte Equipment ausschließlich für die oben angegebene Mietdauer zur Verfügung

gestellt. Der Kunde vergewissert sich bei der Übernahme über die Vollständigkeit und den ordnungsgemäßen

Zustand des Mietgegenstandes und dessen Zubehör.

3 Vertragsmäßiger Gebrauch

1. Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig zu behandeln, vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet der Kunde während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht, soweit ihn ein Verschulden hieran trifft.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Gebrauch an dem Equipment einem Dritten zu überlassen. Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich der Kunde gegenüber dem Vermieter gemäß §1 für den daraus entstehenden Schaden. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder Schäden aus der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Gegenseite regelmäßig vertrauen darf.

5 Beendigung des Mietvertrages

Der Mietvertrag endet zum oben genannten Zeitpunkt. Der Kunde bringt die FotoBox zum vereinbaren Termin den Vermieter wieder zurück.

6 Haftung und Verlust der Mietsache 

Im Falle des Verlustes oder Beschädigung der Mietsache ist der Mieter verpflichtet, den Verlust oder Schaden gegenüber dem Vermieter sofort anzuzeigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den vereinbarten Zeitwert zu ersetzen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Mieters, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Dem Kunden wird zu einer Haftpflicht-Versicherung, oder ähnliches geraten.

7 Zurückbehaltungsrecht

Dem Vermieter steht ein Zurückbehaltungsrecht an der vom Kunden gezahlten Kaution zu, bis der Kunde dem Vermieter das Equipment zurückgegeben hat, oder bei verspäteter Rückgabe oder Verlust des Mietequipments Schadenersatz entrichtet hat. Wird der Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Abgabedatum abgegeben, so muss der Mieter den vollen Preis und anfallenden Mehrkosten des Vermieters für die folgende Mietperiode zahlen.

8 Rücktritt

Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Tritt der Mieter 3 Monate vor der vertraglichen Mietdauer vom Mietvertrag zurück, werden 25 % der Miete gem. der vertraglichen Mietdauer berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 14 Tage vor Beginn der vertraglichen Mietdauer, werden 50 % der Miete, bei weniger als 7 Tagen die volle Miete gem. der vertraglichen Mietdauer berechnet.

Wir Vermieten elektronische Komponenten, trotz Intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des FotoBox- Systems. Bei einem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten der FotoBox versuchen wir defekte teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir von „Höhere Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht).

Dies gilt auch bis Unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem Ausfall von Komponenten der Fotobox Zahlen wir Ihnen den Mietbetrag bzw. die Kautionssumme anteilsmäßig zurück (z.B. Ausfall der Druckfunktion nach 1,5 Stunden: 50% des Wertes der Druckfunktion)

9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unvollständig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.